Ab dem 04. April 2022 entfällt die Zugangsregelung
Maskenpflicht im Gebäude bleibt bestehen
04.04.2022
Ab dem 04. April 2022 entfallen alle allgemeinen Zugangsbeschränkungen, insbesondere ist ein 3G-Nachweis beim Besuch der Bibliotheken und Cip-Pool nicht mehr erforderlich.
Gemäß den Vorgaben der LMU gilt in den Räumen weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m dürfen die Masken am festen Lese- und Arbeitsplatz abgenommen werden.
Ebenso entfällt die Reservierungsplicht, ist aber für den Cip-Pool BWL/VWL weiterhin empfohlen, da auch derzeit nur wenige Plätze angeboten werden können.
Reservierungssystem UB LMU im Drop-down: FB Wiwi: nur BWL/VWL PC-Pool wählen